Sind Werbeanlagen genehmigungspflichtig?

Werbeanlagen sind ein Teilbereich der Außenwerbung, der man sich im öffentlichen Raum nicht entziehen kann. Sie sind allgegenwärtig. Aus diesem Grund sind solche „baulichen Anlagen“ vom Gesetzgeber reglementiert. Das erfordert eine spezielle Baugenehmigung. Die Fragen ob Werbeanlagen genehmigungspflichtig sind, ist daher klar mit „Ja“ zu beantworten. Imhof Werbung ist bei der Planung und Realisierung an Ihrer Seite und unterstützt Sie bei einer Werbeanlagen Genehmigung.

Werbung prägt unsere Wahrnehmung in Siedlungsgebieten bis in naturnahe, ländliche Räume hinein. Kein Anbieter von Waren oder Dienstleistungen kommt heute ohne eine repräsentative Außenwerbung aus. Beschilderungen an Fassaden oder auf öffentlichen Plätzen, Fahnen, großformatige Drucke, Lichtwerbung, Pylonen und Stelen gehören zum gewohnten Bild im urbanen Raum. Werbeanlagen kommunizieren ein identitätsstiftendes Bild und geben Orientierung für Kunden, die einfach schneller zu einem Unternehmen finden. Faktisch kann man sich ihnen in der Öffentlichkeit nicht entziehen. Aus diesem Grund ist die Errichtung gesetzlich geregelt und Werbeanlagen genehmigungspflichtig zu beantragen.

Werbeanlagen genehmigungspflichtig: Rechtsgrundlagen und Ziele

Werbeanlagen sind „bauliche Anlagen“! Grundsätzlich besteht für das Aufstellen und Anbringen eine Genehmigungspflicht. Die rechtliche Grundlage liegt in der Bauordnung der Länder. So müssen in Bayern die Regelungen der Bayerischen Bauordnung beachtet werden. Darüber hinaus haben viele Städte und Gemeinden (München, Nürnberg oder Regensburg) ergänzende „Werbeanlagensatzungen“ erlassen, die im Einzelfall regeln, welche Werbeanlagen errichtet werden dürfen. Anlagen, die durch die Werbeanlagensatzungen nicht ausdrücklich verboten sind, werden somit in aller Regel auf Antrag zugelassen und erhalten eine Werbeanlagen Genehmigung. Bei allen gesetzlichen Regelungen rücken insbesondere die näheren Verordnungen der Straßenverkehrsordnung (und -sicherheit) sowie des Natur- und Denkmalschutzes in den Mittelpunkt. Hier gilt es öffentliche und gewerbliche Interessen gegeneinander abzuwägen.

Ob Werbeanlagen genehmigungspflichtig sind, ist somit stets VOR Montage einer Anlage zu prüfen.

Betrachtet man die Zielsetzungen der Bestimmungen, so geht es dem Gesetzgeber um einen fairen Interessenausgleich zwischen dem Bedürfnis nach sicheren, geordneten und ansprechend gestalteten öffentlichen Räumen einerseits und dem berechtigten Anliegen der Werbetreibenden nach Sichtbarkeit. In jedem Einzelfall soll eine Werbeanlagen Genehmigung also gewährleisten, dass eine Werbeanlage nicht verunstaltend wirkt und sich mit Blick auf Anbringungsort, Größe, Farbigkeit, Bildmotiven und ihrer Gesamtwirkung in den Kontext einer Architektur, urbanen Geographie oder Landschaft idealerweise einfügt.

Sonderregelungen und Ausnahmen – Werbeanlagen genehmigungspflichtig?

In Industrie- und Gewerbegebieten, die durch einen Bebauungsplan ausgewiesen sind, können Werbeanlagen in der Regel verfahrensfrei aufgestellt werden. Hier sollte man allerdings genau aufs Detail achten, denn in vielen Fällen ist auf Art und Charakter der Werbung zu achten.  Von der generellen Genehmigungspflicht für Werbeanalagen ausgenommen sind unter anderem Werbeanlagen, die kleiner als 2 Quadratmeter sind. Sollte es sich dabei um ein Einzeldenkmal oder ein denkmalrechtlich geschütztes architektonisches Ensemble handeln, ist in jedem Fall eine behördliche Erlaubnis einzuholen.

Verfahrensfrei sind außerdem sogenannte „Eventwerbungen“ am „Ort der Leistung“: Ladengeschäfte, die für Ihre zeitlich begrenzten Aktionen (saisonaler Sommer-/Winterschlussverkauf) mit Anfangs- und Enddatum auf sich und ihre Produkte aufmerksam machen möchten (etwa mit Folierungen von Schaufenstern), brauchen keine Genehmigung zu beantragen, wenn davon keine Bereiche betroffen sind, die den Denkmalschutz berühren. Für Irrungen und Wirrungen sorgt mitunter die Unzahl an Ausnahmen und Sonderregelungen. Verstöße oder die Errichtung einer Werbeanlage ohne vorherige Genehmigung – sogenannte „Schwarzbauten“ – kommen teuer zu stehen.

Werbeanlagen genehmigungspflichtig: Wir helfen schnell & unkompliziert

Imhof Werbung in Nürnberg steht Ihnen als kompetenter Fachpartner zur Seite. Wir planen und realisieren Werbeanlagen seit mehr als vier Jahrzehnten für Auftraggeber in ganz Deutschland. Mit den Bauverordnungen und Satzungen von Städten und Gemeinden sind wir bestens vertraut. Das ist bei der optimalen Planung von Werbeanlagen geradezu unerlässlich, damit Genehmigungsverfahren zeitnah und ohne Komplikationen zum Erfolg führen. Dazu gehören vollständige Unterlagen inklusive aller Maßangaben und Pläne mit den erforderlichen Vollmachten und Unterschriften. Vor diesem Hintergrund geben wir unsere Erfahrungen gerne an unsere Kunden weiter und entlasten sie durch unser Know-how bei Bauanträgen für ihre Werbeanlagen.

Nehmen Sie hier mit uns Kontakt auf, wenn Sie unsere Unterstützung bei der Planung Ihrer Werbeanlage wünschen.