Taktile Beschilderung bietet Barrierefreiheit ist für alle Menschen
Das Gesetz ist grundsätzlich für alle Bürgerinnen und Bürger gemacht, schützt und unterstützt aber im Besonderen alle Menschen mit Behinderung. Denn was für Menschen mit Behinderung unabdingbar ist, bedeutet auch für andere Menschen eine Erleichterung. Dafür müssen öffentliche Bauten und Verkehrswege für alle Menschen barrierefrei zugänglich sein.
Klassische Bestandteile sind neben baulichen Faktoren vor allem ein Informationspunkt im Foyer von Bürgerzentren, das Besucherleitsystem und ein Farbkonzept. Konkret für Menschen mit Behinderung kommen dann meist Material- und Farbwechsel im Boden sowie Gehspuren für Menschen mit Sehbehinderung hinzu. Geländer werden mit Blindenschrift versehen, es werden Induktionsschleifen eingebaut, um Menschen mit Hörgeräten zu helfen. Behindertengerechte Toiletten und niedrige Türgriffe – speziell an Aufzügen – sind eine Selbstverständlichkeit.
Taktile Beschilderung von Imhof
Zwei-Sinne-Prinzip
Essentiell für den Erfolg von Bayern barrierefrei 2023 ist das Zwei-Sinne-Prinzip, welches in der DIN 18040 aufgeht. Es besagt, dass stets zwei der drei Sinne „Hören, Sehen und Tasten“ angesprochen werden sollten.
Allein durch dieses Prinzip wird es nahezu allen Menschen ermöglicht sich selbständig in der Öffentlichkeit zu bewegen. Darüber hinaus hilft es auch jenen Menschen ohne Behinderung sich zu orientieren. Dabei muss allerdings betont werden, dass der Übergang zwischen Menschen mit und ohne Behinderung beziehungsweise mit oder ohne Einschränkung ein fließender ist. Beispielsweise werden mit dem Alter die Augen oder das Gehör schlechter, sodass auch hier das Zwei-Sinne-Prinzip vieles erleichtert.