Werbeanlagen Genehmigung – Mit uns schnell & unkompliziert

Werbeanlagen Genehmigung – Als Teil der Außenwerbung wirken Werbeanlagen im öffentlichen Raum.  Durch diese Form der Werbung finden Kunden schneller Unternehmen. Somit haben Werbeanlagen gleich mehrfachen Nutzen. Neben der örtlichen Orientierung können Werbebotschaften kommuniziert werden. Als Fachunternehmen übernehmen wir für Sie die vollumfängliche Beantragung.

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Werbeanlagensatzungen (Grundlage der Werbeanlagen Genehmigung)

Werbeanlagen Genehmigung: Werbung im öffentlichen Raum ist sehr präsent. Man kann sich dieser faktisch nicht entziehen. Aus diesem Grund ist sie rechtlich reglementiert und  mittels einer Baugenehmigung für Werbeanlagen vor der Installation einer Werbeanlage zu genehmigen. Grundsätzlich gibt es zwei Gesetze, die regeln, wann eine Werbeanlagen errichtet werden kann: die Bayerische Bauordnung und das Denkmalschutzgesetz. Viele bayerische Städte haben die Bayerische Bauordnung um eine Werbeanlagensatzung ergänzt. Diese regelt im Einzelfall, welche Werbeanlagen zugelassen werden. Beispiele für solche Satzungen wäre München, Nürnberg oder Regensburg.

Denkmalschutz als Faktor Ihrer Werbeanlage

Rechtlich sind Werbeanlagen „bauliche Anlagen“ und bedürfen deshalb in aller Regel einer Werbeanlagen Genehmigung. Davon ausgenommen sind Anlagen, die kleiner sind als ein Quadratmeter. Die Genehmigungsfreiheit solch kleiner Anlagen ist allerdings nur dann gültig, soweit es sich nicht um ein Einzeldenkmal oder um einen denkmalrechtlich geschützten Raum handelt.

Neue Werbeanlagensatzungen

Werbeanlagen Genehmigung: Werbeanlagensatzungen sind in der Regel als Verbotssatzung gefasst. So ergibt sich ein Umkehrschluss. Alle Anlagen, die durch die Werbeanlagensatzungen nicht ausdrücklich verboten sind, werden somit in aller Regel auf Antrag zugelassen. An dieser Stelle kommt es also auf den Antragssteller der Werbeanlage an. Mit etwas Kreativität lassen sich viele Werbeanlagen realisieren. Das Ziel aller Werbeanlagensatzungen sind gleich:

Einen fairen Ausgleich schaffen zwischen dem Bedürfnis der Öffentlichkeit nach geordneten und ansprechend gestalteten öffentlichen Räumen und dem Bedürfnis der Werbetreibenden nach Sichtbarkeit.

Doch auch dort, wo es keine Werbeanlagensatzungen gibt, muss die Bayerische Bauordnung beachtet werden. Der Gesetzgeber versucht verunstaltete oder unschöne Werbeanlagen zu verhindern. Eine Werbeanlage sollte sich in die Umgebung einfügen. Klassische Kriterien sind Anbringungsort, Größe, Farbigkeit und Einpassung in die Umgebung. Imhof Werbung steht Ihnen als kompetenter Partner zur Seite. Wir realisieren Ihre Werbeanlagen hochwertig und dauerhaft, um Ihre Werbepräsenz zu sichern.

Sonderausnahmen von Werbeanlagen – Keine Werbeanlagen Genehmigung notwendig?

Zu Werbeanlagen werden auch Folierungen von Schaufenstern gezählt. Somit benötigen auch diese eine Werbeanlagen Genehmigung. Achten Sie also auch bei der Gestaltung Ihrer Schaufenster auf die Werbeanlagensatzung. Imhof Werbung plant und realisiert auch diese gerne für Sie. Es gibt allerdings eine Ausnahme: Zwei Mal im Jahr können Sie eine jeweils zwei Monate lange Werbeaktion genehmigungsfrei umsetzen. Es handelt sich dabei um den sogenannten Sommer- bzw. Winterschlussverkauf. Wichtig ist dabei, dass die Werbeaktion klar mit Anfangs- und Enddatum versehen ist. So lassen sich Genehmigungszeiten überbrücken oder aber neue Produkte anwerben. Achten Sie aber auch hier auf Ihre jeweilige Werbeanlagensatzung. Denn in Bereichen des erhöhten Denkmalschutzes kann auch hier eine Ausnahme bestehen.

Werbung am Ort der Leistung

Die sogenannte „Werbung am Ort der Leistung“, ist die häufigste Form von Werbeanlagen. Also das Schild oder die Beleuchtung am Laden. Wie bereits erwähnt, muss in aller Regel ein Bauantrag gestellt werden. Das ist selbst dann der Fall, wenn nur eine Veränderung an der Werbeanlage vorgenommen werden soll. Der Bestandsschutz gilt nämlich nur solange, wie eine wesentliche Änderung der Werbebotschaft umgesetzt werden soll. Dafür reicht es bereits aus, dass ein Farbwechsel oder eine Namensänderung erfolgen soll.

Werbeanlagen Genehmigung stellen

Die Erteilung einer Werbenanlagen Genehmigung (Baugenehmigungen) dauert leider oft länger, als geplant. Stellen Sie besser zu früh als zu spät Ihren Bauantrag. Achten Sie zudem auf vollständige Unterlagen. Denn unzureichende oder unklare Unterlagen verzögern das Genehmigungsverfahren unnötig – Imhof Werbung steht Ihnen hierbei als kompetenter und erfahrener Partner zur Seite. Vorab achten Sie aber besonders auf Vollmachten und Unterschriften auf allen Plänen, sowie genaue und vollständige Maße in den Plänen Ihrer Werbeanlage.

Schwarzbauten

Wird eine Werbeanlage ohne Genehmigung errichtet gilt dies als Schwarzbau. Dies sollten Sie auf keinen Fall in betracht ziehen. Bauämter oder Nachbarn kontrollieren, ob Ihre Werbeanlage genehmigt wurde. Verstöße können sehr teuer werden. Halten Sie Ihre Genehmigungsunterlagen daher auch nach Genehmigung zumindest griffbereit.